Drittanbieter: Im Zusammenhang mit der Analyse des Nutzungsverhaltens wird das Analyse-Tool „Google Analytics“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Hierzu sei ergänzt: Die IP-Adresse wird durch den Anbieter innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server des Anbieters in den USA übertragen und dort gekürzt. Die im Rahmen des Einsatzes dieses Tools vom Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten durch den Anbieter zusammengeführt. Das Tool wird zudem für eine geräteübergreifende Analyse von Besucherströmen eingesetzt, die über eine User-ID durchgeführt wird. Die Betroffenen können in ihrem Kundenkonto unter „Meine Daten“, „persönliche Daten“ die geräteübergreifende Analyse deaktivieren. Informationshalber sei darauf hingewiesen, dass dieses Tool mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet wird. Dadurch werden IP-Adressen gekürzt weiterverarbeitet, eine Personenbeziehbarkeit kann damit ausgeschlossen werden. Soweit den über die Betroffenen erhobenen Daten ein Personenbezug zukommt, wird dieser also sofort ausgeschlossen und die personenbezogenen Daten damit umgehend gelöscht. Der Verarbeitung steht nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt.
Drittanbieter: Im Zusammenhang mit der Analyse des Nutzungsverhaltens wird das zentrale Steuerungs-Tool „Google Tag-Manager“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Hierzu sei ergänzt: Durch dieses Tool kann der Verantwortliche verschiedene Codes und Dienste geordnet und vereinfacht auf dieser Internetseite einbinden. Dieses Tool implementiert dabei die tags bzw. löst die damit eingebundenen tags aus. Beim Auslösen eines Tags verarbeitet der Anbieter unter Umständen auch personenbezogene Daten. Dabei kann nicht ausgeschlossen, dass der Anbieter die Daten auch an einen Server in einem Drittland übermittelt. Der Verarbeitung steht nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt.
Drittanbieter: Im Zusammenhang mit der Auffindbarkeit unserer Firmeneinträge benutzen wir auf unserer Website Google Maps der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA). All unsere Bemühungen auf dieser Seite verfolgen das Ziel, Ihnen eine nützliche und sinnvolle Zeit auf unserer Website zu bieten. Durch die Einbindung von Google Maps können wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diversen Standorten liefern. Dank Google Maps sehen Sie auf einen Blick wo wir unseren Firmensitz haben. Die Wegbeschreibung zeigt Ihnen immer den besten bzw. schnellsten Weg zu uns. Sie können den Anfahrtsweg für Routen mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad abrufen. Für uns ist die Bereitstellung von Google Maps Teil unseres Kundenservice.
Mit Google Maps können wir Standorte visuell besser darstellen und damit unser Service verbessern. Durch die Verwendung von Google Maps werden Daten an Google übertragen und auf den Google-Servern gespeichert. Damit Google Maps ihren Dienst vollständig anbieten kann, muss das Unternehmen Daten von Ihnen aufnehmen und speichern. Dazu zählen unter anderem die eingegebenen Suchbegriffe, Ihre IP-Adresse und die Breiten- bzw. Längenkoordinaten. Benutzen Sie die Routenplaner-Funktion wird auch die eingegebene Startadresse gespeichert. Diese Datenspeicherung passiert allerdings auf den Webseiten von Google Maps. Wir können Sie darüber nur informieren, aber keinen Einfluss nehmen. Da wir Google Maps in unsere Website eingebunden haben, setzt Google mindestens ein Cookie (Name: NID) in Ihrem Browser. Dieses Cookie speichert Daten über Ihr Userverhalten. Google nutzt diese Daten in erster Linie, um eigene Dienste zu optimieren und individuelle, personalisierte Werbung für Sie bereitzustellen. Hier verweisen wir auf die Google Maps Datenschutzerklärung.
Drittanbieter: Es wird der Zahlungsdienst „Paypal“ des Anbieters PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxembourg – EU) eingesetzt. Bevor die Betroffenen diesen Zahlungsdienst nutzen, müssen sie bei diesem Anbieter ein eigenes Konto erstellen. Dafür teilen sie dem Anbieter die hierfür erforderlichen Daten mit. Sofern sie anschließend auf Dienstleister, wie den hier Verantwortlichen treffen, die eine Zahlung über diesen Zahlungsdienst akzeptieren, autorisieren sie diesen Anbieter, Geld an den hiesigen Verantwortlichen zu überweisen. Hierbei erlangt der Anbieter freilich Informationen über Ihr Kaufverhalten. Der Anbieter agiert hier also nicht als ein weisungsabhängiger Auftragsverarbeiter des hiesigen Verantwortlichen, sondern als Zahlungsdienstleister der Betroffenen. Hierbei werden insbesondere die folgenden Daten durch den Verantwortlichen verarbeitet: Information, (1) dass die Betroffenen diesen Dienst nutzen sowie, (2) dass, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Betroffenen zahlen, (3) personenbezogene Daten und Kontoinformationen, die erforderlich sind, um die Transaktion durchzuführen und (4) personenbezogene Daten, die der Verantwortlichen zur Klärung von Konflikten und zur Prüfung und Prävention von Betrug benötigt. Die Informationen zu 2., zu 3. und zu 4. erhält der Verantwortliche von dem Anbieter.
Drittanbieter: Im Zusammenhang mit der Automatisierung wird das Schnittstellen-Tool „Zapier“ der Zapier, Inc. (USA), die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde, zur vertragsbezogenen Kommunikation eingesetzt. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass er seinen Sitz außerhalb der EU hat. Bei allen Daten, die keine Beschäftigtendaten sind, ist die Übermittlung gemäß Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt. Bei Beschäftigtendaten gilt, dass sich der Drittanbieter gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet hat, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist.
Drittanbieter: Im Zusammenhang mit der Analyse des Nutzungsverhaltens wird das Onlinemarketing-Tool „Double Click“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Näheres zur Art und Weise der Verarbeitung kann wie folgt beschrieben werden: DoubleClick setzt Cookies ein, um für die Betroffenen relevante Anzeigen zu schalten, die Berichte zur Kampagnenleistung zu verbessern oder um zu vermeiden, dass ein Betroffener die gleichen Anzeigen mehrmals sieht. Über eine Cookie-ID erfasst der Anbieter, welche Anzeigen in welchem Browser geschaltet werden und kann so verhindern, dass diese mehrfach geschaltet werden. Darüber hinaus kann DoubleClick mithilfe von Cookie-IDs sog. Conversions erfassen, der Bezug zu Anzeigenanfragen haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Betroffener eine DoubleClick-Anzeige sieht und später mit demselben Browser die Internetseite des Verantwortlichen aufruft und dort etwas kauft. Aufgrund der eingesetzten Marketing-Tools baut der Browser automatisch und direkt eine Verbindung mit dem Server des Anbieters auf. Durch die Einbindung von DoubleClick erhält die Anbieterin die Information, dass die Betroffenen den entsprechenden Teil des hiesigen Internetauftritts aufgerufen oder die Anzeige des Verantwortlichen angeklickt haben. Sofern die Betroffenen bei einem Dienst des Anbieters registriert sind, kann er den Besuch dem jeweiligen Account des Betroffenen zuordnen. Selbst wenn die Betroffenen nicht beim Anbieter registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter deren IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Dabei kann nicht ausgeschlossen, dass der Anbieter die Daten auch an einen Server in einem Drittland übermittelt. Der Verarbeitung steht dennoch nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn die Betroffenen der damit verbundenen Datenübermittlung in die USA zustimmen (vgl. Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „Facebook“ der Meta Platforms Ireland Limited (Irland – EU) eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der Meta Platforms Inc. (USA) stattfindet. Soweit der Verantwortliche und die Anbieterin des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums gemeinsam verantwortlich sind, ist die Vereinbarung hier nachzulesen: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum. Dort befinden sich alle Informationen zum Anwendungsbereich und zur Aufgabenverteilung. In allen übrigen Fällen wurde der Anbieter sozialen Netzwerks bzw. Mediums nach Artikel 28 DSGVO beauftragt. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der in den USA sitzenden Muttergesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Übermittlung steht nicht entgegen, dass die Meta Plattforms, Inc. ihren Sitz außerhalb der EU hat. Bei allen Daten, die keine Beschäftigtendaten sind, ist die Übermittlung gemäß Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt. Bei Beschäftigtendaten gilt, dass sich der Unterauftragsverarbeiter gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet hat, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Pixel“ dieses Drittanbieters sein (vgl. Glossar). Der Anbieter lädt Daten in die Custom Audience dieses Drittanbieters hoch (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „Instagram“ der Meta Platforms Ireland Limited (Irland – EU) eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der Meta Platforms Inc. (USA) stattfindet. Soweit der Verantwortliche und die Anbieterin des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums gemeinsam verantwortlich sind, ist die Vereinbarung hier nachzulesen: https://www.facebook.com/legal/terms/page_controller_addendum. Dort befinden sich alle Informationen zum Anwendungsbereich und zur Aufgabenverteilung. In allen übrigen Fällen wurde der Anbieter sozialen Netzwerks bzw. Mediums nach Artikel 28 DSGVO beauftragt. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der in den USA sitzenden Muttergesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Übermittlung steht nicht entgegen, dass die Meta Plattforms, Inc. ihren Sitz außerhalb der EU hat. Bei allen Daten, die keine Beschäftigtendaten sind, ist die Übermittlung gemäß Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt. Bei Beschäftigtendaten gilt, dass sich der Unterauftragsverarbeiter gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet hat, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Pixel“ dieses Drittanbieters sein (vgl. Glossar). Der Anbieter lädt Daten in die Custom Audience dieses Drittanbieters hoch (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „LinkedIn“ der LinkedIn Ireland Unlimited Company (Irland – EU) eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der LinkedIn Corporation (USA) stattfindet. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der in den USA sitzenden Muttergesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Denn sie hat sich gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „X“ der Twitter International Company (Irland – EU) eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der X Corp.(USA) stattfindet. Näheres zur Art und Weise der Verarbeitung bei diesem Drittanbieter ist hier beschrieben: https://twitter.com/de/privacy. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der in den USA sitzenden Muttergesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Denn sie hat sich gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „Xing“ der New Work SE (Deutschland – EU) eingesetzt. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „TikTok“, das von der TikTok Technology Limited (EU – Irland) und der TikTok Information Technologies UK Limited (Vereinigtes Königreich von England und Nordirland) gemeinschaftlich angeboten wird, eingesetzt. Aus der Datenschutzerklärung der Anbieterinnen geht jedoch vor, dass sie Daten auch an andere Unternehmen ihrer „Unternehmensgruppe“ weitergeben, ohne jedoch zu spezifizieren, welche Unternehmen dazugehörigen. Trotz öffentlich gegenteiliger Aussagen ist daher nicht auszuschließen, dass die Daten zu Unternehmen in den USA und/oder die Volksrepublik China, dort insbesondere an die Muttergesellschaft Beijing Bytedance Technology Ltd. (Volksrepublik China) übermittelt und dort auch verarbeitet werden. Soweit der Verantwortliche und die Drittanbieterinnen des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums gemeinsam verantwortlich sind, haben sie eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO vereinbart. In allen übrigen Fällen wurde der Anbieter sozialen Netzwerks bzw. Mediums nach Artikel 28 DSGVO beauftragt. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass weder eine Datenübermittlung in die USA noch in die Volksrepublik China ausgeschlossen werden kann. Denn die Übermittlung findet nur statt, wenn der Betroffene ihr ausdrücklich und im Einzelfall zugestimmt hat, sodass die Übermittlung nach Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO gerechtfertigt ist. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Pixel“ dieses Drittanbieters sein (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das soziale Netzwerk „Pinterest“ der Pinterest Europe Ltd. (Irland – EU) eingesetzt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der Pinterest Inc. (USA) stattfindet. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der in den USA sitzenden Muttergesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten über dieses Tool erfolgt nur, wenn die Betroffenen der damit verbundenen Datenübermittlung in die USA zustimmen (vgl. Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO). Dies geschieht dem hiesigen Verantwortlichen gegenüber, soweit er die Datenverarbeitung steuert. Sofern die Anbieter des hier vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums die Verarbeitung steuert (beispielsweise, wenn die Betroffenen das soziale Netzwerk unabhängig von einer Aktion auf dieser Internetseite besuchen), liegt bereits keine Übermittlung durch den Verantwortlichen an die USA vor, sodass der hiesige Verantwortliche auch keine weitere Garantie i.S.d. Artikel 44ff. DSGVO vorweisen muss. Hier besteht zwischen dem hiesigen Verantwortlichen und dem Anbieter des sozialen Netzwerks allenfalls ein Verhältnis i.S.v. Artikel 26 DSGVO. Ergänzend ist zu diesem Anbieter auszuführen: Der Verantwortliche unterhält bei diesem Drittanbieter eine Unternehmensseite (vgl. Glossar). Der Verantwortliche hat auf dieser Internetseite einen Plugin dieses Drittanbieters eingebunden (vgl. Glossar). Der Anbieter setzt sog. „Ads“ bei diesem Drittanbieter ein (vgl. Glossar).
Drittanbieter: Es wird das Videowiedergabe-Tool „YouTube“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der Google LLC (USA) stattfindet. Der Verarbeitung steht nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt. Ergänzend kann zu diesem Drittanbieter ausgeführt werden: Es wird ein Plugin eingebunden. Diese Videos sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden Es werden keine Daten über die Betroffenen als Nutzer an die Anbieterin übertragen, wenn die Betroffenen die Videos nicht abspielen. Erst wenn sie die Videos abspielen, werden die in oben näher bezeichneten Daten übertragen. Auf diese Datenübertragung hat der Verantwortliche keinen Einfluss. Wenn die Betroffenen ein Google-Konto nutzen und die Zuordnung mit ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Der Verantwortliche verfügt über einen eigenen Kanal in diesem Videoportal.
Drittanbieter: Es wird das Videowiedergabe-Tool „Vimeo“ der Vimeo, LLC (USA) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Dem Einsatz dieses Drittanbieters steht nicht entgegen, dass eine Datenübermittlung in die USA nicht ausgeschlossen werden kann. Der Beauftragung steht nicht entgegen, dass der Drittanbieter außerhalb der Europäischen Union sitzt. Denn die Übermittlung findet nur statt, wenn der Betroffene ihr ausdrücklich und im Einzelfall zugestimmt hat, sodass die Übermittlung nach Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO gerechtfertigt ist.Ergänzend kann zu diesem Drittanbieter ausgeführt werden: Es wird ein Plugin eingebunden. Diese Videos sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden Es werden keine Daten über die Betroffenen als Nutzer an die Anbieterin übertragen, wenn die Betroffenen die Videos nicht abspielen. Erst wenn sie die Videos abspielen, werden die in oben näher bezeichneten Daten übertragen. Auf diese Datenübertragung hat der Verantwortliche keinen Einfluss. Wenn die Betroffenen ein Google-Konto nutzen und die Zuordnung mit ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Der Verantwortliche verfügt über einen eigenen Kanal in diesem Videoportal.
Drittanbieter: Im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz wird das API-Tool „OpenAI APO“ der OpenAI, LLC (USA) eingesetzt, die gemäß Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Der Beauftragung steht nicht entgegen, dass der Drittanbieter außerhalb der Europäischen Union sitzt. Der Beauftragung steht nicht entgegen, dass der Drittanbieter außerhalb der Europäischen Union sitzt. Denn er hat sich gemäß den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet, sodass die Übermittlung nach Artikel 46 DSGVO gerechtfertigt ist.
Drittanbieter: Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Mit Google Fonts können wir auf der eigenen Webseite Schriften nutzen, und müssen sie nicht auf unserem eigenen Server hochladen. Google Fonts ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität unserer Webseite hoch zu halten. Alle Google-Schriften sind automatisch für das Web optimiert und dies spart Datenvolumen und ist speziell für die Verwendung bei mobilen Endgeräten ein großer Vorteil. Wenn Sie unsere Seite besuchen, sorgt die niedrige Dateigröße für eine schnelle Ladezeit. Des Weiteren sind Google Fonts sogenannte sichere Web Fonts. Unterschiedliche Bildsynthese-Systeme (Rendering) in verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und mobilen Endgeräten können zu Fehlern führen. Solche Fehler können teilweise Texte bzw. ganze Webseiten optisch verzerren. Dank des schnellen Content Delivery Network (CDN) gibt es mit Google Fonts keine plattformübergreifenden Probleme.
Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der externen Schriftart wird das Verzeichnis „Google Fonts“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Hierzu sei ergänzt: IP-Adressen werden weder auf Google-Servern protokolliert noch gespeichert und sie werden nicht analysiert. Die Google Fonts Web API protokolliert Details der HTTP-Anfragen (angeforderte URL, User-Agent und Verweis-URL). Der Zugriff auf diese Daten ist eingeschränkt und streng kontrolliert. Google verwendet keine der von Google Fonts erfassten Informationen, um Profile von Endnutzern zu erstellen. Es werden lediglich die Schriftarten (ein Jahr) und die zugehörigen CSS-Dateien (ein Tag) auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert. Der Verarbeitung steht nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt.
Drittanbieter: Es wird das Tool „Google reCaptcha“ der Google Ireland Ltd. (Irland – EU) eingesetzt, die nach Artikel 28 DSGVO beauftragt wurde. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass eine Datenübermittlung zur oder eine Einbindung der Muttergesellschaft, der Google LLC (USA) stattfindet. Der Verarbeitung steht nicht entgegen, dass die Daten in die USA übermittelt werden, ggf. im Zusammenwirken mit der Google LLC (USA). Denn die Übermittlung ist nach Artikel 45 DSGVO gerechtfertigt.
Es folgt ein Glossar. Nicht alle Sachverhalte, die im Glossar erläutert werden, spielen notwendigerweise eine Rolle bei den hier beschrieben Datenverarbeitungsvorgängen. Sie dienen nur dem allgemeinen Verständnis und damit der Transparenz.
Personenbezogene Daten: Das sind alle Informationen, die mittelbar oder unmittelbar Rückschlüsse auf natürliche Personen, mithin menschliche Wesen zulassen.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Jedweder aktive oder passive Umgang mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung über die Kernverarbeitung bis zur Löschung.
Einwilligung: Das ist eine nachweisbare Willenserklärung, die vor einer Verarbeitung personenbezogener Daten freiwillig abgegeben wird und die eine konkrete Verarbeitung der personenbezogenen Daten des erklärenden Betroffenen gestattet.
Unternehmens- und/oder Produktseite: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche eine Unternehmens- bzw. Produktseite bei einem sozialen Medium unterhält, die auch auf der Internetseite verlinkt ist. Sofern die Betroffenen diesen Link (gemeint ist der Link zur Unternehmens- bzw. Produktseite) anklicken, gelangen sie zu dem Profil des Verantwortlichen.
Plugin: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche auf der Internetseite ein Plugin eines Anbieters eines sozialen Netzwerks bzw. Mediums eingebunden hat. Sofern die Betroffenen dieses Plugin anklicken, gelangen sie zum Profil des Verantwortlichen. Der Verantwortliche nutzt dabei die sog. Zwei-Klick-Lösung. Das heißt, dass nach dem Klick zunächst grundsätzlich keine personenbezogenen Daten an den hier vorgestellten Anbieter des Plug-ins weitergegeben werden. Der Anbieter ist anhand der Gestaltung des Plugins (z.B. durch das Logo) zu erkennen. Der Verantwortliche ermöglicht den Betroffenen, über den Button direkt mit dem Anbieter des Plug-ins zu kommunizieren. Nur wenn sie auf das markierte Feld klicken und es dadurch aktivieren, erhält der Anbieter die Information, dass die Betroffenen diese Internetseite aufgerufen haben. Erst dann werden die oben näher bezeichneten Daten übermittelt. Durch die Aktivierung des Plug-ins werden also personenbezogene Daten der Betroffenen an den hier vorgestellten Anbieter übermittelt. Diese Datenweitergabe erfolgt unabhängig davon, ob die Betroffenen ein Konto bei dem hier vorgestellten Anbieter besitzen und dort eingeloggt sind. Wenn sie bei dem Anbieter eingeloggt sind, werden ihre durch den hiesigen Verantwortlichen erhobenen Daten direkt dem Konto zugeordnet, das die Betroffenen bei dem hier vorgestellten Anbieter unterhalten. Es ist ratsam, sich nach Nutzung eines sozialen Netzwerks regelmäßig auszuloggen, insbesondere jedoch vor Aktivierung des Buttons, da die Betroffenen so eine Zuordnung zu Ihrem Profil bei dem Anbieter vermeiden können.
Ads: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche sog. „Ads“ in einem sozialen Medium einsetzt. Mithilfe der Werbemittel dieses Tools kann der hiesige Verantwortliche im Rahmen dies ggf. vorgestellten sozialen Netzwerks bzw. Mediums auf seine Angebote aufmerksam machen. Er kann in Relation zu den Daten der Werbekampagnen ermitteln, wie erfolgreich die einzelnen Werbemaßnahmen sind. Er verfolgt damit das Interesse, den Betroffenen Werbung anzuzeigen, die für sie von Interesse ist, diese Internetseite für sie interessanter zu gestalten sowie eine faire Berechnung von Werbe-Kosten durchzuführen. Diese Werbemittel werden durch den hier vorgestellten Anbieter ausgeliefert. Sofern die Betroffenen über eine Anzeige, die dieser Anbieter ihnen präsentiert, auf diese Internetseite gelangen, wird durch das Tool ein Cookie auf dem Rechner der Betroffenen gespeichert. Diese Cookies sollen nicht dazu dienen, die Betroffenen persönlich zu identifizieren. Zu diesem Cookie werden in der Regel als Analyse-Werte die Unique Cookie-ID, Anzahl Ad Impressions pro Platzierung (Frequency), letzte Impression (relevant für Post-View-Conversions) sowie Opt-out-Informationen (Markierung, dass der Nutzer nicht mehr angesprochen werden möchte) gespeichert. Aufgrund des eingesetzten Tools baut der Browser der Betroffenen automatisch eine direkte Verbindung mit dem Server des hier vorgestellten Anbieters auf. Der Verantwortliche hat keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten, die durch den Einsatz dieses Tools erhoben werden. Er teilt aber seinen Kenntnisstand mit: Durch die Einbindung der Werbemittel dieses Tools erhält der hier vorgestellte Anbieter die Information, dass die Betroffenen den entsprechenden Teil dieses Internetauftritts aufgerufen oder eine Anzeige des Verantwortlichen angeklickt haben. Sofern die Betroffenen bei einem Dienst dieses Anbieters registriert sind, kann er den Besuch Ihrem Account zuordnen. Aber selbst wenn die Betroffenen nicht bei dem hier vorgestellten Anbieter registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Die Betroffenen können die Teilnahme an diesem Tracking-Verfahren auf verschiedene Weise verhindern: Entweder durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software, insbesondere führt die Unterdrückung von Drittcookies dazu, dass die Betroffenen keine Anzeigen von Drittanbietern erhalten. Oder durch Deaktivierung der Cookies.
Pixel: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche sog. Pixel einsetzt. Das ist ein Analysetool, mit dem der Verantwortliche die Effektivität von Werbung messen kann. Es wird i.d.R. dazu eingesetzt, Handlungen von Menschen auf einer Webseite zu verstehen und nachzuvollziehen. Der Verantwortliche hat den Pixel auf dieser Internetseite implementiert, indem er den Pixel-Code im Header der Internetseite platziert hat. Wenn die Betroffenen dann die Internetseite besuchen und eine Handlung ausführen (bspw. einen Kauf abschließen), wird der Pixel ausgelöst und die Handlung wird gemeldet. Auf diese Weise erfährt der Verantwortliche, wenn ein Betroffener eine Handlung vornimmt und kann dies auswerten. Es gibt zudem die Möglichkeit des erweiterten Abgleichs, die der Verantwortliche ebenfalls nutzt und deren Einsatz ebenfalls von der Einwilligung umfasst ist. Der Pixel ermöglicht es auch, Betroffenendaten (bspw. Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, usw.) an die Anbieterinnen zu übermitteln und mit bestehenden Tracking-Daten anzureichern. So ist es möglich, auch Daten von Betroffenen, die dieses soziale Medium nicht nutzen, zu erheben oder Nutzer zu erfassen, die während des Besuchs dieser Internetseite nicht bei bei diesem sozialen Medium eingeloggt sind. Dadurch werden die Betroffenen über dieses soziale Medium verfolgt.
Upload in die Custom Audience: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche die Daten der Betroffenen (i.d.R. die E-Mail-Adresse) beim Drittanbieter, der das ggf. vorgestellte, soziale Medium anbietet, hochlädt; natürlich erst nach Erteilung der Einwilligung. Dadurch kann der hiesige Verantwortliche den Betroffenen im Rahmen des Besuchs des vom Anbieter bereitgehaltenen sozialen Netzwerks bzw. Mediums interessenbezogene Werbeanzeigen („Ads“) darstellen lassen. Dies geschieht wie folgt: Er lädt die Kontaktdaten (i.d.R. die E-Mail-Adresse) bei dem hier vorgestellten Anbieter hoch. Der Anbieter prüft dann, ob die Betroffenen mit diesen Kontaktdaten bei ihm registriert sind. Verneinendenfalls werden die Kontaktdaten nicht in die Custom Audience (eine Art Datenbank, die der Verantwortliche bei diesem Anbieter führt) eingetragen. Bejahendenfalls werden die in die Custom Audience des Verantwortlichen eingetragen. Sofern die Betroffenen dann das von diesem Anbieter bereitgehaltene soziale Netzwerk besuchen, hat der hiesige Verantwortliche die Möglichkeit, den Betroffenen Werbung anzuzeigen, die für sie von Interesse ist.
Veröffentlichung von Medienaufnahmen: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche Medienaufnahmen der Betroffenen (Foto-, Ton- und/oder Filmaufnahmen) im jeweiligen sozialen Medium hochlädt und sie dort veröffentlicht.
Plugin: Diese Bezeichnung bedeutet, dass auf dieser Internetseite Plugins des Videoportals eingebunden sind. Bei jedem Aufruf einer Seite, die ein oder mehrere Videoclips anbietet, wird eine direkte Verbindung zwischen dem Browser der Betroffenen und einem Server des Drittanbieters hergestellt. Der Drittanbieter speichert die Daten der Betroffenen als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung ihre Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über die Aktivitäten der Betroffenen auf der Website des Verantwortlichen zu informieren. Den Betroffenen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Bildung dieser Nutzerprofile zu, wobei sie sich zur Ausübung dessen an den Anbieter richten müssen. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch die Anbieterin erhalten die Betroffenen in der Datenschutzerklärung.
Eigener Kanal: Diese Bezeichnung bedeutet, dass der Verantwortliche im Videoportal einen eigenen Kanal anbietet.
Veröffentlichung von Medienaufnahmen: Diese Formulierung bedeutet, dass der Verantwortliche Medienaufnahmen der Betroffenen (Foto-, Ton- und/oder Filmaufnahmen) im jeweiligen Videoportal hochlädt und sie dort veröffentlicht.